Lt. Infektionsschutzgesetz ist der Zugang bei uns ab 09.02.2022 mit der 3G Regel möglich.
Wer hat Zugang?
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Geimpfte Personen ohne Symtome (mit Nachweis)
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Genesene Personen ohne Symptome (mit Nachweis und nicht älter als 3
Monaten)
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nicht Geimpfte mit aktuellem Negativtest. Der Testnachweis kann erbracht werden
durch
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negativer PCR Test vor max. 48 Stunden durchgeführt
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negativer schnelltest einer Teststation vor max. 24 Stunden durchgeführt
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beaufsichtigter Schnelltest vor Ort - das Ausstellen eines Testnachweises für den
Einsatz an anderer Stelle ist allerdings nicht erlaubt.
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Kinder unter 6 Jahren benöigen keinen Nachweis
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Schüler gelten als getestet, das gilt auch in den Ferien
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Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können und
dies
durch ein ärztliches Attest im Original nachweisen, unter Vorlage eines negativen PCR-Tests