Lt. dem 16. Infektionsschutzgesetz vom 01.04.2022 ist der Zugang bei uns ab 03.04.2022 uneingeschränkt
möglich.
Allgemeine VerhaltensEMPFEHLUNG!
Jeder wird angehalten, wo immer möglich zu anderen Personen genügend abstand einzuhalten und auf
ausreichende Hygiene zu Achten.
Es wird empfohlen, mindestens eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen.
Unsere Hygienestandards
Wie z.B. Maske tragen beim Arbeiten am Kunden,
nur nach Terminvereinbarung, Desinfektionsspender im Eingangsbereich,
Ausreichende Lüftung, Arbeitsmaterialien und Arbeitsplätze nach jedem Kunden Desinfizieren
oder Schutzscheibe im Kassenbereich werden natürlich weiter von uns fortgeführt.